CHRIS PARKING
Airport Service Alicante
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  • In der Halle Parken

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Chris Parking S.L. gelten für die Nutzung des Parking-Buchungssystem und der von den angebotenen Dienstleistungen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB´s wird unter http://chrisparking.com publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Chris Parking bezogen werden. Die vorliegenden AGB´s können von Chris Parking jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden.

2. Vertragsabschluss
Jeder, der einen Vertrag mit Chris Parking abschließt, erklärt sich mit den AGB´s von Chris Parking einverstanden.
Wir bitten unsere Kunden mindestens 96 Stunden (4 Arbeitstage) vorher zu reservieren, damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können und um Wartezeiten zu vermeiden. Sollten Sie kurzfristig reservieren (weniger als 48 Stunden) kann ihnen eine Gebühr bis zu 15,- € entstehen.
Mit dem Absenden der Buchung an Chris Parking akzeptiert der Kunde das Angebot. Sobald Chris Parking per Email, oder telefonisch die Buchung bestätigt, kommt der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt zustande. Mit dem Vertragsabschluss (Buchung) erwirbt der Kunde das Recht, sein Fahrzeug für den in der Buchung vereinbarten Zeitraum auf dem Gelände von Chris Parking in der Carretera N338, Km 1,8 in 03195 Alicante oder Carretera N332a /in der Halle einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz, wenn nicht vorher vereinbart.
Die Benutzung der Kfz-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.
Jahresverträge enden nach 12 Monaten. Sollten sie über die Zeit hinaus sein, kommt im Anschluss automatisch ein neuer Kurzzeitparkervertrag zustande. Wenn ein neuer Jahresvertrag nachträglich abgeschlossen wird, dann wird die überschreitende Zeit verrechnet. Sollte Ihr Fahrzeug nach Vertragsende, länger als 12 Monate bei uns stehen, ohne uns zu informieren, sind wir berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig (zu Lasten des Mieters) entfernen zu lassen!
Die Beförderung des Kunden zum Flughafen Alicante und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände unserer Firma ist kostenlos (für Jahresparker bis max. 12mal im Jahr). Vielflieger (z.B. Piloten, Flugbegleiter oder Geschäftsleute) unterliegen anderen Konditionen und werden gesondert geregelt, oder mit 8,-€ pro Transfer (hin und zurück) extra berechnet.
Unser kostenloser Transfer gilt nur für den Vertragsnehmer und dessen Familien (Eltern & Kinder). Dieser Service ist nicht an Dritte (z.B. Bekannte, Freunde oder Nachbarn) übertragbar und wird gesondert mit 10,- € (M&G) berechnet.

3. Parkdauer
Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Parkzeit, wird die zusätzliche Parkzeit bis zur tatsächlichen Ausfahrt nach den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet. Verlässt der Kunde vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Parkzeit die Parking-Anlage, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des zu viel bezahlten Parktarifs bzw. keinen Anspruch auf Gutschrift der nicht genutzten, jedoch gebuchten, Parkdauer. Zudem erfolgt auch keine Rückerstattung des bezahlten Tarifs bzw. keine Gutschrift der nicht genutzten Parkdauer, wenn der Kunde seine Buchung/Reservation nicht wahrnimmt.
Laufende Verträge werden bei vorzeitiger Kündigung nicht erstattet.

4. Gebühren & Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise, die unter http://chrisparking.com publiziert sind, gelten als Angebot von Chris Parking.
Alle angegebenen Preise sind in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von gegenwärtig 21%.
Die Kosten für das Parken (Parktarif) sind abhängig von der Lage (indoor/outdoor), der Mietdauer, sowie der Größe. Die Parkgebühr für Jahresverträge ist bei der Abgabe des Fahrzeuges zu bezahlen, bei Kurzzeitparkern aber auch bei Abholung möglich.
Die Zahlung kann in bar, per Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Überweisungen sind nur bei Jahresverträgen und innerhalb 15 Tage möglich.
Werkstattkosten können bei Chris Parking nur in bar bezahlt werden, oder direkt bei der Werkstatt mit Kreditkarte. Reparaturrechnungen sind beim Verlassen des Platzes in bar komplett zu bezahlen. Die Kosten für den Tüv (ITV) sind Festpreise und im Voraus in bar zu deponieren. Preise für Benziner 130,- € und für Diesel 130,-€. (Pre ITV 50,- extra), Innenreinigung 15,-€, Außenwäsche 15,-€.
Für das Hinbringen und wieder Abholen ihres Fahrzeuges zur Werkstatt berechnen wir eine Überführungspauschale. Diese variiert und berechnet sich automatisch aus der Entfernung. (Torrellano 30,- / Alicante 60,-)
Bei Kunden deren Fahrzeug wir direkt am Flughafen in Empfang nehmen sollen und auch wieder am Flughafen übergeben sollen, berechnen wir eine Pauschale von 10,- € bei einer Parkdauer bis 14 Tage.
Keine „Extra Kosten“ entstehen ihnen bei: Mietwagenvermittlung, verspätetes Ankommen nach 23:00 Uhr, Übergepäck, Tiertransport, Boxen und Koffer einlagern, Transfer vom und zum Flughafen, Stornierung oder Änderung der Buchung. 

5. Stornierungen
Für alle Buchungen muss Chris Parking über eine Stornierung per Email oder telefonisch informiert werden.
• Chris Parking behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren oder zu beschränken. Alle Leistungen unterliegen der Verfügbarkeit.
• Kunden haben das Recht, jährliche Verträge innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum zu stornieren und erhalten eine volle Rückerstattung abzüglich die Anzahl der Tage, die geparkt wurden, zuzüglich 10 € Stornogebühr.

6. Benutzungsvorschriften
Wir haben das Recht, eingestellte Fahrzeuge vom Betriebsgrundstück entfernen zu lassen, wenn ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird; oder nicht versichert ist (Pflicht)
Chris Parking ist berechtigt, den Eingang des Fahrzeugs zu verweigern, wenn es beschädigt oder nicht fahrbereit ist.
Der Besitzer von Chris Parking hat das Recht auf Zurückhaltung des Fahrzeugs als Garantie für alle ausstehenden Zahlungen an Chris Parking. Wenn der Kunde die bezahlten Beträge nicht bezahlt, ist Chris Parking nach Erhalt der Erlaubnis des Richters berechtigt, das auf Kosten des Kunden gespeicherte Fahrzeug zu veräußern und die Erlöse zur Erfüllung aller geschuldeten Beträge zu verwenden In Übereinstimmung mit el Código Civil oder la Ley de Enjuiciamiento Civil (LEC-2000). Gerichtsstand ist Alicante

7. Haftung
Die KFZ-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. Wir weisen darauf hin, dass für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, bei höherer Gewalt, sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen (Naturereignisse), Kriegsereignisse, Tiere oder Diebstahl, eine Haftung ausgeschlossen ist und über die eigene Kaskoversicherung des Fahrzeuges versichern sein sollte. Dies gilt insbesondere für KFZ-Diebstahl, Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Kfz (z.B. Autoradio, Telefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches) oder auf bzw. an dem Kfz befestigten Sachen.
Während Ihr Fahrzeug zum oder vom Flughafen verlegt wird, wird es unter Ihrer eigenen Versicherung abgedeckt und der Kunde haftet für Ansprüche, wenn er als Schuld der anderen Partei angesehen wird. Wenn es als die Schuld unserer Mitarbeiter gilt, wird Chris Parking die Verantwortung übernehmen und die notwendigen Vorkehrungen für die Wiedergutmachung treffen.
Chris Parking haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren.

8. Datenschutz
Wir versichern, daß die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschter Serviceleistung verwendet werden.

Ihr Chris Parking Team